Für Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder nur eine Duldung haben und nicht Bürgergeld sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es hier
einen interessanten Newsletter von RA Volker Gerloff mit Informationen zum Anspruch auf Übernahme bestimmter Kosten für Passbeschaffung, Dolmetscher usw.