Infobrief des Bayerischen Innenministeriums, Datenübermittlung

Guten Tag,

unter folgendem Link finden Sie den  40. Infobrief des Bayerischen Innenministeriums vom 18. Oktober 2023 für haupt- und ehrenamtlich Tätige sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration.

https://unserveto-bayern.de/documents/InfobriefeIM/40.%20Infobrief%20vom%2018.10.2023_Daten%C3%BCbermittlung%20an%20Asylhelferkreise.pdf

Dabei geht es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten von untergebrachten Personen an ehrenamtliche (Asyl-)Helferkreise. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
(BayLfD) hatte zunächst die Rechtsauffassung vertreten, dass Behörden ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen keine personenbezogenen Daten von untergebrachten Personen an Wohlfahrtsverbände als Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung und an ehrenamtliche (Asyl-)Helferkreise weitergeben dürfen.

Aufgrund einer Reihe von Gesprächen konnte nun geregelt werden, dass die Weitergabe personenbezogener Daten an Asylhelferkreise auch ohne Vorliegen einer Einwilligung der Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erachtet wird. Näheres wird im Infobrief ausgeführt.

Viele Grüße

Dr. Joachim Jacob