Liebe Engagierte,
wir freuen uns, Ihnen gute Neuigkeiten mitteilen zu können:
Bislang sahen unsere Förderrichtlinien vor, dass Sprachpatenschaften und Sprachkurse im Rahmen der Sachkostenförderung bis spätestens zum 31. Dezember 2025 vollständig abgeschlossen sein und die jeweiligen Mindestvoraussetzungen erfüllt werden mussten. Auch der Verwendungsnachweis musste bis zu diesem Datum eingereicht werden. Für viele Vorhaben, die jetzt noch beginnen, wäre dies zeitlich kaum noch umsetzbar gewesen – insbesondere bei allen Sprachkursen mit 50 Unterrichtseinheiten.
Nach intensiven Gesprächen mit dem Bayerischen Innenministerium können wir Ihnen nun mehr Flexibilität ermöglichen.Ab sofort können Sprachkurse auch über den Jahreswechsel hinaus gefördert werden. Wichtig ist:
- Ihr Sprachkurs muss im Jahr 2025 beginnen.
- Die Mindestvoraussetzungen müssen bis spätestens 28. Februar 2026 erfüllt und der Sprachkurs abgeschlossen sein.
- Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls bis 28. Februar 2026 bei uns eingehen.
Damit Sie alles Wichtige beisammen haben, finden Sie hier nochmals alle relevanten Unterlagen:
- Alle Informationen zur Sachkostenförderung 2025 finden Sie auf unsere Website.
- Das Antragsformular 2025 finden Sie hier.
- Das Formular für den Verwendungsnachweis finden Sie hier.
Wir freuen uns, dass mit dieser neuen Regelung nun auch Vorhaben möglich werden, die über den Jahreswechsel hinaus stattfinden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Projektteam von „Sprache schafft Chancen“